Wenn die Justizministerin lügt, dann zeugt dies von einem schlechten Charakter


Kann während dem Lügen nicht in die Augen des Gesprächspartner schauen, schielt kurz in die Karmera

Die arglistige Justizministerin — Glaubwürdigkeit wäre alles, für Politiker/innen sowieso und für eine Justizministerin erst recht, müsste man zumindest annehmen. Was tun, wenn eine solche die Nation arglistig täuscht, um europapolitische Ziele zu erschleichen? Zweifelsohne gehört Keller-Sutter des Amtes enthoben, allein die Handhabe fehlt.


In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin «10vor10» behauptete die Justizministerin, die Stimmbürger/innen würden am 27. September 2020 mit der Begrenzungsinitiative über die Fortführung bzw. die Beendigung der wirtschaftlichen Beziehung mit der Europäischen Union entscheiden. Bei einer Annahme würden die Beziehungen zum wichtigsten Handelspartner gekappt und die Annahme der Initiative würde die Beendigung dieses Verhältnis «bedingen». Und weiter log die Justizministerin: «Ich glaube, jetzt entscheidet das Volk im Grundsatz darüber, will es überhaupt den bilateralen Weg».

Richtig ist, die Annahme der Initiative oder die Ablehnung des Rahmenabkommens würden den bilateralen Weg erst recht garantieren.

Pseudo-Interviews dieser Art werden in der Regel minutiös geplant und solche «ich-glaube-jetzt-Antworten» werden zwischen Binsen wie, «die Europäische Union ist unser wichtigster Handelspartner», eingepflegt.

Selbstverständlich glaubt Keller-Suter nicht, denn zumindest blöd ist sie nicht. Vielmehr will sie dem naiven Zuschauer wissentlich etwas Unwahres glaubhaft machen und verkehrt einen Unfug mittels Suggestion zur Wahrheit. Dann nämlich, wenn kein Rahmenvertrag mit der Europäischen Union besteht oder wenn einzelne Verträge gekündigt würden, dann wären bilaterale Verhandlungen gewährleistet! Ob man das gutheisst, oder nicht, ist eine ganz andere Frage.

Die Taktik der EU-Turbos von FDP, SP und CVP heisst: Eroberung der Sprache. Sie besetzen den Begriff «bilateraler Weg» unlauter für ihren EU-Anschlusskurs.

bi­la­te­ral Duden; Adjektiv; zweiseitig; von zwei Seiten ausgehend


Wenn man jedoch der Justizministerin und ihren falschen Fuffzigern auf den Leim geht und einen Rahmenvertrag einginge, dann wäre der bilaterale Weg beendet! Dann müsste die Schweiz künftig einseitig EU-Recht übernehmen. Dann könnte fremdes Recht nur noch abgenickt werden. Dann würden Initiativen oder Referenden de facto unmöglich. Ja, dann wäre in der Tat ein EU-Beitritt die bessere Variante, hätte mann so wenigstens Mitsprache- und Vetorecht im Ministerrat.


Und genau dieser Zustand wird mit dem Rahmenabkommen angestrebt. Es ist der letzte Schnitt der berühmt berüchtigten Salamitaktik. Auch Petra Gössi (FDP), Keller-Sutters Parteipräsidentin, lügt bei jeder Gelegenheit wie gedruckt ins Blaue hinaus. In einem Interview mit der NZZ (SP sucht einen Sündenbock) behauptete sie, das Rahmenabkommen könne den bilateralen Weg festigen. Nachweislich das Gegenteil wäre der Fall wäre. Sinn und Zweck des Rahmenabkommens ist die Überführung des bilateralen Weg in eine politisch-institutionelle Integration mit einer automatischen Rechtsübernahme.

Wem dies alles zu kompliziert ist, der kann einer einfachen Faustregel folgen. Man stimme einfach immer das Gegenteil, wie es die Lügner und Lügnerinnen in Bundesbern einem weiss machen. Dann ist man auf der richtigen Seite, fügt der Schweiz keinen Schaden zu und kann auch in Zukunft an einer halbwegs funktionierenden direkten Demokratie teilhaben. Martin Widmer

Herausgeber New Swiss Journal

#neu #fuss #chta #drb

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