Knaller — Erstes Gericht erklärt Corona Ausgangsbeschränkungen für rechtswidrig
Die tschechische Regierung hat die seit Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen überraschend aufgehoben. Dies gelte umgehend ab morgen Freitag, sagte Gesundheitsminister Adam Vojtech am späten Donnerstagabend in Prag.
Redaktion • Quelle (sda/dpa)
Seit dem 16. März durften die Bürgerinnen und Bürger nur zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder auf Spaziergänge in Grünanlagen gehen. Die Regierung reagiert damit auf die Entscheidung eines Gerichts in Prag, das die bisherigen Massnahmen für rechtswidrig erklärte. «Wir respektieren dieses Urteil», sagte Vojtech (ANO) des Regierungschefs Andrej Babis. Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern blieben jedoch weiterhin verboten.
Aufgehoben wird auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger. Nach der Rückkehr müssen sie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder in eine 14-tägige Quarantäne. Der weitgehende Einreisestopp bleibt bestehen - mit neuen Ausnahmen für Geschäftsleute aus EU-Staaten. Das Kabinett beschloss zudem Erleichterungen für tschechische Berufspendler, die in Deutschland oder Österreich arbeiten. Sie dürfen nun täglich die Grenze überqueren, wenn sie alle 14 Tage einen neuen, aktuellen Test auf das Coronavirus vorlegen können.