Gestapo Schweiz: Bundesamt lanciert per 11. Mai Überwachungs-App
Die App muss zurecht als erste staatliche App zwecks Totalüberwachung begriffen werden. Vorwand dazu – wer hätte es vermutet – dient das Corona-Virus. Die App soll zur Eindämmung von Pandemien beitragen, indem Infektionsketten zurückverfolgt werden können.
Redaktion • Quelle sda
Die App registriert mittels Bluetooth die Nähe zu allen anderen Handys, auf welchen die App installiert ist. Diese Kontakte werden dann alle agespeichert.
Entpuppt sich ein Nutzer später als Infizierter, so werden alle anderen «Kontaktpersonen» alarmiert. Und selbstverständlich versprechen die Programmierhelden, dass keine Daten zentral gespeichert würden.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gab am Dienstag seine Unterstützung für die Überwachungs-App zu und nennt diese zurückhaltend «Schweizer Lösung». Nach der ersten Version dürften weiter Updates folgen. Schließlich will bzw. kann man nicht gleich mit der Endlösung aufwarten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeite mit ETH Zürich daran, bis zum 11. Mai die Lösung (App) fertigzustellen, heisst es in einer Stellungnahme.
An der Umgehung der Freiwilligkeit wird bereits gefeilt
Nach bisherigen Angaben der Schweizer Behörden soll die Nutzung freiwillig sein. Angedacht sind jedoch bereits Massnahmen, die eine Freiwilligkeit in Frage stellen! Man könnte das Überwachungsprogramm (modisch App benannt) voraussetzen, um das Betreten von Geschäften oder die Nutzung bestimmter Dienstleistungen oder Veranstaltungen zu erlauben. Wer «Kontakt» mit einer infizierten Person hatte, könne sich dann selber isolieren oder testen lassen.
Start am 11. Mai
Die Contact-Tracing-App DP-3T soll bis zum 11. Mai fertiggestellt werden. Das teilten die ETH Lausanne (EPFL) und die ETH Zürich mit. DP-3T steht für Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing. Es handelt sich um ein Projekt eines internationalen Kollektivs, an dem auch Forscher der beiden ETH beteiligt sind. Vergangene Woche wurden Testversionen der App veröffentlicht, die Armee beteiligte sich an ersten Anwendungsversuchen.
Büchse der Pandora
Contact-Tracing-Apps werfen datenschutzrechtliche Fragen auf. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger hat DP-3T bereits unter die Lupe genommen. Seiner Meinung nach ist die Freiwilligkeit zentral. «Jeder juristische oder soziale Zwang muss verhindert werden», sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Zudem müsse eine unsichtbare Identifikation der Quelle möglich sein. Wenn der Staat die Lösung umsetzen wolle, dann brauche es eine gesetzliche Grundlage. Er habe vom Bundesamt für Justiz (BJ) verlangt, bald ein Projekt vorzulegen, sagte Lobsiger. Ein blosser Hinweis, dass das Ganze freiwillig sei, genüge nicht.