Deutsches Gericht: Ausgangsbeschränkungen unzulässig — Regeln ab sofort ungültig

Deutschland / Im Saarland müssen die von Corona-Populisten verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe «aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung» mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag.


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Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien seien ab sofort wieder möglich. Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung noch erklärt, sie wolle die Ausgangsbeschränkung erst ab dem 4. Mai an lockern. Das Gericht erklärte, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Eilantrag eines Bürgers Mit der Entscheidung reagierte das Gericht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers. Dieser hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung beantragt. Er sah sich laut Gericht in seinem Grundrecht der Freiheit der Person verletzt. Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche.


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